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öffentlich


Bauleitplanung benachbarter Gemeinden - Stadt Alzenau
Bebauungsplan "Freiflächen-PV und Driving-Range";
Änderung des Flächennutzungplanes
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussempfehlung



Sachvortrag:
Die Stadt Alzenau plant, nordwestlich des Ortsteils Albstadt, auf einer derzeit intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Ausbau der Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie ist unverzichtbarer Baustein zum Ausbau der regenerativen Energien zur Erreichung der Klimaziele.
Die Freiflachen-Photovoltaikanlage soll zur Sicherung der öffentlichen Energieversorgung beitragen und dient damit öffentlichem Interesse.

Des Weiteren beabsichtigt der Eigentümer des Golfplatzes Hof Trages (Gemeinde Freigericht, Hessen) den Neubau einer Hotelanlage auf dem Golfplatzgelände und damit eine Verlegung der "Driving Range" auf die Flurstücke 709, 709/3 und 721 der Gemarkung Albstadt. Diese befinden sich in direkter räumlicher Nachbarschaft zum Plangebiet der Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Das Gelände befindet sich planungsrechtlich gesehen im Außenbereich. Da es sich nicht um privilegierte Nutzungen handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Flächen befinden sich im Eigentum von Privateigentümern sowie der Stadt Alzenau. Die Zusagen zur Verpachtung für die geplante Golfplatznutzung sowie die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage bestehen.

Um Planungsrecht herzustellen, hat der Stadtrat der Stadt Alzenau am 08.11.2022 beschlossen, für das Plangebiet einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, unter weitest gehender Wahrung der vorhandenen
naturräumlichen Strukturen, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage sowie für die Verlegung der Driving-Range des westlich, auf Freigerichter Gemeindegebiet gelegenen Golfplatzes "Hof Trages", die aufgrund einer geplanten Hochbau-Maßnahme erforderlich wird, zu schaffen.

Der Markt Mömbris wird über die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gebeten eine Stellungnahme bis zum 26.04.2024 zum Bebauungsplan "Freiflächen-PV und Driving-Range" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben.

Der Planentwurf mit der Begründung ist als Anlage (RIS) angefügt.

Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.


               

Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat keine Anregungen und Bedenken gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-PV und Driving-Range" sowie gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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