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öffentlich


Bauleitplanung benachbarter Gemeinden - Gemeinde Geiselbach
2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße"
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB,
Scoping gem. § 2 Abs. 4 BauGB,
Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
sowie anerkannten Naturschutzverbände gem. § 29 BNatSchG
Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
Im Norden Geiselbachs befindet sich das "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" mit rechtskräftigem Bebauungsplan. Anlass der Änderung des Bebauungsplanes ist die geplante Erweiterung der Betriebsfläche eines ansässigen gewerblichen Unternehmens. Der bestehende Standort muss aufgrund von Neuplanungen erweitert werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Geiselbach das Ziel, ansässigen Betrieben Erweiterungsmöglichkeiten vor Ort zu bieten und damit Wirtschaft und Arbeitsplätze in der Gemeinde zu erhalten und zu sichern.

Für das Plangebiet besteht bereits teilweise der Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" in der Fassung der 1. Änderung von 03.08.2000.
Der Gemeinderat Geiselbach hat in der Sitzung vom 19.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" - 2. Änderung, beschlossen. " Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 07.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 04.02.2021 stellt die geplante Erweiterungsfläche bereits als gewerbliche Baufläche dar. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Die landschaftsoptische Einbindung des Plangebiets erfolgt auf geplanten Böschungsflächen im Westen des Gewerbegebiets (Breite ca. 14 m) sowie durch einen Gehölzstreifen in dessen Norden. Letzterer dient gleichzeitig als Ausgleichsfläche.
Die bisher im Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" festgesetzten privaten Grünflächen am Rand des Gewerbegebiets entfallen. Sie werden durch die westliche Randeingrünung in Form einer "Fläche für Bindungen für die Anlage von Baumhecken und Gras- und Krautsäumen" ersetzt.
Der gewünschte Übergang zur freien Landschaft wird damit an der wesentlichen exponierten Seite des Gewerbegebiets durch die festgesetzten mindestens 5-7reihigen Baumhecken aus standortheimischen Gehölzen (gebietseigene Herkunft; Vorkommensgebiet 4, Westdt. Bergland) der Gehölzauswahlliste erzielt.

Der Markt Mömbris wird über die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB gebeten eine Stellungnahme bis zum 12.04.2024 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" abzugeben.

Der Planentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 ist als Anlage (RIS) angefügt.

Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt keine Anregungen und Bedenken gegen den Vorentwurf der 2. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" und die Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 der Gemeinde Geiselbach im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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Schimborner Str. 6 · 63776 Mömbris · Tel.: 06029-7050 · verwaltung@moembris.bayern.de
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