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öffentlich


Bauleitplanung benachbarter Gemeinden - Gemeinde Krombach
Bebauungsplan "Ochsengrund - 1. Erweiterung"
frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
Die Gemeinde Krombach beabsichtigt die Entwicklung eines Wohngebietes, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnbaugrundstücken nachzukommen.
In den vergangenen Jahren wurden keine neuen Baugebiete ausgewiesen. Das angrenzende
Baugebiet "Ochsengrund" ist fast vollständig bebaut. Um den bestehenden Bedarf,
insbesondere von Ortsansässigen, zu decken und Baugrundstücke mit angemessenem
Preisniveau bereitzustellen, ist geplant im Anschluss an die bestehenden Wohnbaugebiete
"Ochsengrund, Teil I und Teil II" weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

Am 29.06.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Krombach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, dass für das geplante Neubaugebiet "Ochsengrund - 1. Erweiterung" ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgestellt werden soll. Ziel und Zweck der Planung ist
es, Wohnbauflächen in Form eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche
Entwicklung am Ortsrand in westlicher Richtung ermöglicht werden.
In seiner Sitzung am 30.01.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, den Geltungsbereich auf die Grundstücke Fl.Nr. 2831 und 2832 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 399, 2862 und 2830 zu begrenzen und den Bebauungsplan im Regelverfahren nach dem BauGB aufzustellen.

Der Markt Mömbris wird über die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gebeten eine Stellungnahme bis zum 12.04.2024 zum Vorentwurf des Bebauungsplans- und Grünordnungsplans "Ochsengrund - 1. Erweiterung" und die Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 abzugeben.

Der Bebauungsplan mit der Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 ist als Anlage (RIS) angefügt. Beigefügt ist auch die artenschutzrechtliche Beurteilung.

Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt keine Anregungen und Bedenken gegen den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ochsengrund - 1 Erweiterung" und die Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 der Gemeinde Krombach im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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