Gremium:
Marktgemeinderat
Sitzungsnummer:
MGR/2024/003
Sitzungstermin:
Dienstag, 19. März 2024
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Sitzungsort:
Sitzungssaal des Rathauses

Niederschrift vom 19.03.2024
Marktgemeinderat


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 22.03.2024 13:09
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - vom 28.02.2024  
 

Sachvortrag:
Der öffentliche Teil der Niederschrift wurde mit der Gemeinderatspost versandt und ist im RIS einsehbar.

Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 28.02.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 02: Vorstellung des Einschlagplanes 2024 für den gemeindlichen Wald
durch Herrn Lukas Nitzl, Amt für Landwirtschaft und Forsten
Information
 
 

Sachvortrag:
Herr Nitzl stellt dem Gremium den Einschlagplan 2024 für den gemeindlichen Wald vor.
Die Präsentation ist im RIS/BIS hinterlegt.

 
 


TOP 03: Errichtung und Betrieb eines Naturfriedhofs in Mömbris
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:

Am 26.02.2024 konnten wir Herrn Kruczek im Markt Mömbris begrüßen. Er ist Vorstand des kommunalen Unternehmens, das den Naturfriedhof St. Ursula in Bad Königshofen betreibt. Er hat auch bereits die Gemeinden Laufach und Sailauf beraten.

Zunächst wurde zusammen mit dem Bürgermeister sowie Vertretern der Verwaltung, des Bauhofs und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Waldstück besichtigt, welches nach Auffassung der Verwaltung dafür in Frage kommen könnte. Es handelt sich um einen Bereich hinter dem Wanderheim in Reichenbach. Herr Kruczek konnte feststellen, dass das Waldstück grundsätzlich geeignet wäre, jedoch einige Arbeiten im Vorfeld durchzuführen wären. Zeitlich drängend ist die Aufgabe, die Bäume zu markieren, die aus diversen Gründen gefällt werden müssen. Dies sollte noch im Frühjahr stattfinden, da ansonsten aufgrund der dichten Baumkronen eine Auswahl schwieriger möglich ist. Auch hierbei würde Herr Kruczek den Markt Mömbris unterstützen.

Im Anschluss hat Herr Kruczek den Bürgermeister, die Verwaltung sowie Mitglieder des Marktgemeinderats über die Grundsätze eines Naturfriedhofs und seinen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterrichtet.

Neben den oben genannten Maßnahmen im Wald schlägt er vor, ein Planungsgremium zu bilden, welches ein Konzept für einen Naturfriedhof im Markt Mömbris erstellen soll.

Für den ersten Termin sind lediglich Fahrtkosten in Höhe von 99,00 Euro für Herrn Kruczek angefallen. Für weitere Termine würde er 0,38 € pro Kilometer, ggf. Übernachtungskosten sowie 59,00 Euro pro Stunde berechnen. Er selbst gibt seine notwendigen Kosten mit etwa 6,500,00 Euro in diesem Jahr an.

Die Verwaltung empfiehlt, die Hilfe von Herrn Kruczek anzunehmen. Er hat bereits drei Naturfriedhöfe geplant und betreibt einen davon sogar selbst. Seine Expertise wäre damit auch für den Markt Mömbris sehr wichtig. Die Gemeinden Laufach und Sailauf waren sehr zufrieden mit seiner Arbeit und empfehlen ebenfalls die Zusammenarbeit.

Weitere kostenauslösende Schritte würden dann wiederum im Marktgemeinderat vorgestellt werden.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Schaffung eines Naturfriedhofes weiterzuverfolgen, sowie die Unterstützung von Herrn Kruczek zu den genannten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Sämtliche Schritte, die weitere Kosten auslösen, sind wiederum im Marktgemeinderat vorzustellen.

Darüber hinaus beauftragt der Marktgemeinderat die Verwaltung mit der Gründung einer Planungsgruppe.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
5
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 04: Festlegung der Gebührensätze
für die verlängerte Mittagsbetreuung Mömbris
und die Mittagsbetreuung Gunzenbach
sowie die Ferienbetreuung
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:

Die Personalkosten beliefen sich im Kalenderjahr 2023 auf 220.553 € bei der VMB Mömbris und auf 60.342 € bei der MB Gunzenbach.

Die Einnahmen aus den Betreuungsgebühren beliefen sich 2023 auf 78.140,00 € bei der VMB Mömbris und auf 8.982,30 € bei der Mittagsbetreuung Gunzenbach.

Das entsprich einem Deckungsgrad von 35,43 % bei der VMB Mömbris und 14,89 % bei der MB Gunzenbach.

Sachkosten für Gebäude (Miete, Energie und Reinigung) sowie der Materialaufwand (Spielzeug, Bastelbedarf etc.) sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Auch im Vergleich liegen unsere Gebührensätze unter denen anderer Gemeinden im Landkreis (siehe Anlage).

Die Verwaltung schlägt daher vor die Gebührensätze ab dem Schuljahr 2024/2025 (September 2024) wie folgt zu erhöhen:

  1. Verlängerte Mittagsbetreuung Mömbris (Ivo-Zeiger-Schule)

Bei einer Betreuungszeit bis 10 Stunden:                                                     60 €
Bei einer Betreuungszeit von mehr als 15 Stunden bis 20 Stunden: 72 €
            Bei einer Betreuungszeit von mehr als 20 Stunden bis 25 Stunden:            78 €
            Bei einer Betreuungszeit von mehr als 25 Stunden bis 30 Stunden:            84 €

  1. Mittagsbetreuung Gunzenbach

Pauschal pro Monat                                                                                      25 €

  1. Ferienbetreuung an der VMB Mömbris

Pro Tag incl. Mittagessen                                                                             16 €
 
Mit den neuen Beträgen liegt der Markt Mömbris immer noch deutlich unter den Gebührensätzen benachbarter Gemeinden und erzielt bei weitem noch keine Kostendeckung.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätzen für die Mittagsbetreuungseinrichtungen ab dem Schuljahr 2024/2025 zu.
Weiterhin soll eine jährliche Überprüfung der Gebühren erfolgen, ggf. bei Erhöhungen mit Vorlage im Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 05: Antrag der CSU-Fraktion
auf Schaffung eines Quartiersmanagements
und der Stelle eines Seniorenlotsens/einer Seniorenlotsin
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:
Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der älteren Menschen in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird, beantragte die CSU-Fraktion:

  1. Der Markt Mömbris initiiert das Verfahren, um ein Quartiersmanagement unter Nutzung der Förderrichtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA" zu installieren. Dafür nimmt er Kontakt mit der Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" auf und führt einen Workshop mit allen sozialen Akteuren vor Ort durch. Nach Abschluss dieses Workshops ist erneut zu beschließen, ob der Förderantrag gestellt wird.
  2. Die Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" wird eingeladen, das Quartiersmanagement in den gemeindlichen Gremien des Marktes Mömbris vorzustellen.

In der Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses vom 17.10.2023 stellte Frau Herkert von der Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales dem Ausschuss anhand einer Powerpointpräsentation das Projekt vor und beantwortete anschließend die Fragen des Gremiums.

Der Ausschuss beschloss sodann:
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren, um ein Quartiersmanagement unter Nutzung der Förderrichtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA" zu installieren.
 
Hierzu soll die Verwaltung die Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" mit der Erstellung einer Sozialraumanalyse beauftragen und einen Workshop mit allen sozialen Akteuren vor Ort durchführen.
 
Nach Vorliegen der Sozialraumanalyse ist erneut zu beschließen, ob der Förderantrag gestellt wird.

Mittlerweile wurden der Expertenworkshop und eine Bürgerbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse hiervon sind als Anlage beigefügt.

Bevor Frau Herkert die weiteren Schritte (Sozialraumanalyse) für das Förderverfahren einleitet, möchte sie wissen, ob der Markt Mömbris das Projekt Quartiersmanagement weiter betreiben will. Hierzu müsste der Gemeinderat entscheiden, ob er in absehbarer Zeit einen Seniorenlotsen/eine Seniorenlotsin einstellen will. Bei einer Besetzung halbtags entstehen dem Markt Mömbris jährliche Personalkosten von ca. 37.000 €. Über das Förderprogramm wird in den ersten 4 Jahren ein Personalkostenzuschuss von 20.000 € pro Jahr getragen.

Beschluss:
Der Markt Mömbris beabsichtigt, ein Quartiersmanagement zu installieren. Hierzu soll abhängig von der Haushaltslage im nächsten oder übernächsten Jahr ein Seniorenlotse/eine Seniorenlotsin in Teilzeit eingestellt werden.
Bei der Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales soll die Sozialraumanalyse durchgeführt werden. Im Anschluss soll nach einer Förderzusage die Entscheidung im Marktgemeinderat erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 06: Erweiterung der Ivo-Zeiger-Schule
um weitere Räume für die Schule selbst,
die verlängerte Mittagsbetreuung und die Mensa
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:
Die Verwaltung hat den Bau- und Umweltausschuss am 20.02.2024 darüber informiert, dass die Regierung von Unterfranken aufgrund von Schülerprognosen den zukünftig benötigten Flächenbedarf für die Ivo-Zeiger-Grundschule und die Grundschule Gunzenbach mitgeteilt und den erforderlichen Flächenbedarf festgestellt hat.

Bei der Ivo-Zeiger-Grundschule in Mömbris geht die Regierung künftig von 15 Klassen (aktuell 13) aus. Das bedeutet, dass 2 Klassenzimmer und 5 Gruppenräume fehlen. Für 2 Klassenzimmer ist mittlerweile ein Gruppenraum einzuplanen. Bisher gibt es nur 2 Gruppenräume an der Schule. Derzeit steht der Ivo-Zeiger-Schule eine Fläche von 2.105 m² zur Verfügung, diese liegt 518 m² unter dem Basiswert von 2.623 m² der erforderlich wäre.

Der Basiswert sei als eine Art Optimalwert zu verstehen, bei dem eine Schule gut funktionieren sollte. Darüber hinaus könne weiterer Raumbedarf bis zu den jeweiligen Höchstwerten anerkannt werden, wenn dieser zusätzliche Raumbedarf detailliert pädagogisch begründet werde und die Begründungen seitens der Regierung bestätigt würden.

Für den Ganztagsbereich prognostiziert die Regierung eine Mittagsbetreuung mit maximal 287 Teilnehmern mit 23 Langgruppen, welche die Zeit am Nachmittag bis mindestens 16.00 Uhr abdecken. (Bei den Langgruppen handelt es sich um eine Gruppe von 12 Kindern, die mindestens bis 16.00 Uhr betreut werden; es bedeutet aber nicht, dass pro Gruppe ein eigener Raum erforderlich ist.)
Es kommt hierbei für die Mittagsbetreuung der erweiterte Flächenansatz zur Anwendung, wobei der Höchstwert für die Betreuungsräume mit 2,0 qm pro Teilnehmer festgesetzt wurde, was einem Flächenbedarf von 574 m² entspricht. Daneben müsste der Küchenbereich je nach Art der Küche auf 100 bzw. 135 m² und Mensabereich auf 243,95 m² deutlich erweitert werden. Insgesamt errechnet sich für den Ganztagsbereich ein Flächenbedarf von 882,95 m².

Am 05.03.2024 fand ein Gespräch mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und Elternvertretern sowie Mitgliedern der Gemeinderatsfraktionen statt. Die Schulleitung wünscht sich eine Ertüchtigung des Bauteils III.

Die Verwaltung schlägt hingegen vor, den zusätzlichen Bedarf an Räumen durch einen Anbau an die Schule und einen Neubau für Mensa und Mittagsbetreuung zu lösen, da sich der von der Regierung ermittelte zusätzliche Flächenbedarf auch bei einer Ertüchtigung des 2. Obergeschosses des Bauteils III dort nicht unterbringen lässt.

Für diese Lösung sprechen ferner, dass die Dauer einer Sanierung des Bauteils III nicht absehbar ist, da bei einem Altbau unerwartete Mängel auftreten können und dass in der Zwischenzeit die Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung fehlen und auch zusätzliche Klassen nicht untergebracht werden könnten.

Ferner hat ein Neubau eine Nutzungsdauer von 80 Jahren, während man bei einer Ertüchtigung des Altbaus von einer Nutzungsdauer von max. 40 Jahren ausgehen kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass durch einen Anbau an die Schule die nötigen fehlenden Schulräume hergestellt werden. In dem Anbau sollen auch Räume für die Mittagsbetreuung sein, in denen die Hausaufgaben gemacht werden können.

Die Räume zum Spielen und Toben sowie die Mensa mit der Küche sollen in einem eigenen Gebäude in der Nähe des Kindergartens Sausewind untergebracht werden. Hinsichtlich der Art und Größe der Küche gibt es die Varianten Ausgabeküche, Aufbereitungsküche und Zubereitungsküche.

Der Cyriakusverein fragte bei der Verwaltung an, ob bei der Mensa und Küche eine gemeinsame Lösung möglich sei, da die Küche im Kindergartengebäude unzureichend sei und Räume für die Essenseinnahme gänzlich fehlten. Die Verwaltung fragt z. Z. auch bei den anderen Kindergärten ab, ob diese an einer Belieferung mit Essen interessiert sind. Sollte das der Fall sein, könnte eine Zubereitungsküche sinnvoll sein, die dann alle Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet beliefern könnte.

Neben der FAG-Förderung gibt es zusätzlich eine Förderung für jeden neu entstandenen Betreuungsplatz von 4.500 €. Entsteht ein Neubau können alle Plätze gefördert werden, bei einer Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes nur die zusätzlich entstandenen Plätze.

Mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und Elternvertretern der Grundschule Gunzenbach findet bzw. fand am 16.03.2024 ein Gespräch über die Erweiterung des Schulhauses und der Mittagsbetreuung statt.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, durch einen Anbau an das Schulgebäude den zusätzlichen Raumbedarf der Ivo-Zeiger-Schule neu zu schaffen. Der Anbau soll die Möglichkeit schaffen, dass alle Räume barrierefrei zugänglich sind. In dem Anbau soll die verlängerte Mittagsbetreuung Räumlichkeiten für die Hausaufgabenbetreuung erhalten.

In einem Neubau in der Nähe des Kindergartens "Sausewind" sollen die Mensa, die Küche sowie der überwiegende Teil der Betreuungsräume der verlängerten Mittagbetreuung untergebracht werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 07: Vertagt: Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Turn- und Mehrzweckhallen
Beratung und Beschlussfassung
 
 

 
Nach intensiver Diskussion wird dieser TOP verschoben und in einer kommenden Sitzung erneut behandelt.

 


TOP 08: Bauleitplanung benachbarter Gemeinden - Gemeinde Krombach
Flächennutzungsplan Änderung 4
Änderungsbereich BPL "Ochsengrund - 1. Erweiterung"
und BPL "Erweiterung Holzgasse"
frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:
Die Gemeinde Krombach beabsichtigt die Entwicklung eines Wohngebietes, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnbaugrundstücken nachzukommen.
In den vergangenen Jahren wurden keine neuen Baugebiete ausgewiesen. Das angrenzende
Baugebiet "Ochsengrund" ist fast vollständig bebaut. Um den bestehenden Bedarf,
insbesondere von Ortsansässigen zu decken und Baugrundstücke mit angemessenem
Preisniveau bereitzustellen, ist geplant im Anschluss an die bestehenden Wohnbaugebiete
"Ochsengrund, Teil I und Teil II" weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Krombach hat in seiner Sitzung vom 29.06.2021 beschlossen,
den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Bebauungsplan "Ochsengrund - 1. Erweiterung" zu schaffen. Mit Beschluss
des Gemeinderates vom 30.01.2024 wird der Änderungsbeschluss hinsichtlich
des Änderungsbereiches an das Plangebiet des Bebauungsplanes angepasst.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geht über den räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ochsengrund - 1. Erweiterung" hinaus.
Im Zuge der vierten Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch die geplante
Wohnbaufläche "Erweiterung Holzgasse" mit einer Gesamtfläche von 2,60 ha zurückge-nommen werden.

Planziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist:
1. Die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO,
2. die Darstellung von Grünflächen,
3. die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft,
4. die Darstellung von Verkehrsflächen.
Die Darstellung von der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes "Spessart" und von
dem Biotop der Bayerischen Biotopkartierung wird unverändert übernommen.

Beide Änderungsbereiche der Änderung 4 des Flächennutzungsplanes befinden sich am
westlichen Ortsrand von Krombach.

Der Planentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 ist als Anlage (RIS) angefügt.

Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt keine Anregungen und Bedenken gegen den Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung - Änderungsgebiete "Ochsengrund - 1. Erweiterung" und "Erweiterung Holzgasse" und die Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 der Gemeinde Krombach im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 09: Bauleitplanung benachbarter Gemeinden - Gemeinde Krombach
Bebauungsplan "Ochsengrund - 1. Erweiterung"
frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:
Die Gemeinde Krombach beabsichtigt die Entwicklung eines Wohngebietes, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnbaugrundstücken nachzukommen.
In den vergangenen Jahren wurden keine neuen Baugebiete ausgewiesen. Das angrenzende
Baugebiet "Ochsengrund" ist fast vollständig bebaut. Um den bestehenden Bedarf,
insbesondere von Ortsansässigen, zu decken und Baugrundstücke mit angemessenem
Preisniveau bereitzustellen, ist geplant im Anschluss an die bestehenden Wohnbaugebiete
"Ochsengrund, Teil I und Teil II" weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

Am 29.06.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Krombach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, dass für das geplante Neubaugebiet "Ochsengrund - 1. Erweiterung" ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgestellt werden soll. Ziel und Zweck der Planung ist
es, Wohnbauflächen in Form eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche
Entwicklung am Ortsrand in westlicher Richtung ermöglicht werden.
In seiner Sitzung am 30.01.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, den Geltungsbereich auf die Grundstücke Fl.Nr. 2831 und 2832 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 399, 2862 und 2830 zu begrenzen und den Bebauungsplan im Regelverfahren nach dem BauGB aufzustellen.

Der Markt Mömbris wird über die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gebeten eine Stellungnahme bis zum 12.04.2024 zum Vorentwurf des Bebauungsplans- und Grünordnungsplans "Ochsengrund - 1. Erweiterung" und die Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 abzugeben.

Der Bebauungsplan mit der Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 ist als Anlage (RIS) angefügt. Beigefügt ist auch die artenschutzrechtliche Beurteilung.

Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt keine Anregungen und Bedenken gegen den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ochsengrund - 1 Erweiterung" und die Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 der Gemeinde Krombach im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 10: Bauleitplanung benachbarter Gemeinden - Gemeinde Geiselbach
2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße"
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB,
Scoping gem. § 2 Abs. 4 BauGB,
Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
sowie anerkannten Naturschutzverbände gem. § 29 BNatSchG
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:
Im Norden Geiselbachs befindet sich das "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" mit rechtskräftigem Bebauungsplan. Anlass der Änderung des Bebauungsplanes ist die geplante Erweiterung der Betriebsfläche eines ansässigen gewerblichen Unternehmens. Der bestehende Standort muss aufgrund von Neuplanungen erweitert werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Geiselbach das Ziel, ansässigen Betrieben Erweiterungsmöglichkeiten vor Ort zu bieten und damit Wirtschaft und Arbeitsplätze in der Gemeinde zu erhalten und zu sichern.

Für das Plangebiet besteht bereits teilweise der Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" in der Fassung der 1. Änderung von 03.08.2000.
Der Gemeinderat Geiselbach hat in der Sitzung vom 19.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" - 2. Änderung, beschlossen. " Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 07.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 04.02.2021 stellt die geplante Erweiterungsfläche bereits als gewerbliche Baufläche dar. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Die landschaftsoptische Einbindung des Plangebiets erfolgt auf geplanten Böschungsflächen im Westen des Gewerbegebiets (Breite ca. 14 m) sowie durch einen Gehölzstreifen in dessen Norden. Letzterer dient gleichzeitig als Ausgleichsfläche.
Die bisher im Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" festgesetzten privaten Grünflächen am Rand des Gewerbegebiets entfallen. Sie werden durch die westliche Randeingrünung in Form einer "Fläche für Bindungen für die Anlage von Baumhecken und Gras- und Krautsäumen" ersetzt.
Der gewünschte Übergang zur freien Landschaft wird damit an der wesentlichen exponierten Seite des Gewerbegebiets durch die festgesetzten mindestens 5-7reihigen Baumhecken aus standortheimischen Gehölzen (gebietseigene Herkunft; Vorkommensgebiet 4, Westdt. Bergland) der Gehölzauswahlliste erzielt.

Der Markt Mömbris wird über die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB gebeten eine Stellungnahme bis zum 12.04.2024 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" abzugeben.

Der Planentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 ist als Anlage (RIS) angefügt.

Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt keine Anregungen und Bedenken gegen den Vorentwurf der 2. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich Birkenhainer Straße" und die Begründung in der Fassung vom 19.01.2024 der Gemeinde Geiselbach im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 11: Vertagt: Allgemeine öffentliche Informationen  
 

 
 
 


TOP 11 A: Vertagt: Sanierungsarbeiten an der Kahlbrücke in Mömbris
Information
 
 

 
Dieser TOP wird verschoben und in der morgigen Fortsetzung am 20.03.2024 behandelt.

 


TOP 11 B: Vertagt: Spechtlöcher Mittelschule Schimborn
Information
 
 

 
Dieser TOP wird verschoben und in der morgigen Fortsetzung am 20.03.2024 behandelt.

 


TOP 11 C: Vertagt: Förderbescheid für das FF-Haus Hutzelgrund
Information
 
 

 
Dieser TOP wird verschoben und in der morgigen Fortsetzung am 20.03.2024 behandelt.

 









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Markt Mömbris
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