Gremium:
Bau- und Umweltausschuss
Sitzungsnummer:
BAS/2024/002
Sitzungstermin:
Dienstag, 20. Februar 2024
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Sitzungsort:
Sitzungssaal des Rathauses

Niederschrift vom 20.02.2024
Bau- und Umweltausschuss


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 23.02.2024 12:13
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - vom 09.01.2024  
 

Sachvortrag:
Das öffentliche Protokoll wurde mit der Gemeinderatspost zugestellt und ist im RIS einsehbar.

Beschluss:
Der Ausschuss genehmigt das öffentliche Protokoll vom 09.01.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 02: Vollzug des Baugesetzbuches
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Ortsmitte Schimborn"
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Ortsmitte Schimborn" nach § 12 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nummern 97, 94, 95, 95/2 und 92/2 der Gemarkung Schimborn.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der das Vorhaben genauer bestimmt, ist Teil des Bebauungsplans. Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Mömbris wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans als MD-Gebiet dargestellt. Der Bebauungsplan kann sich daher nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan kann daher auch beschlossen werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Mit der Erarbeitung eines Entwurfes wurde vom Vorhabensträger das Planungsbüro BMA, Bernd Müller, Hauptstraße 69, 97851 Rothenfels beauftragt.

Der Planentwurf zur Berichtigung des Flächennutzungsplans, der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung vom 20.02.2024 für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnen Ortsmitte Schimborn" sind als Anlage eingestellt.

Im Zeitraum vom 13.11.2023 - 15.12.2023 wurde die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Nach Eingang einiger Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden die Planungen noch etwas angepasst.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

·        keine Wohnungen im Dachgeschoss (4 Wohnungen weniger)
·        Reduzierung der Anzahl der Vollgeschosse (jetzt ein VG weniger)
·        hierfür Technik und Speicher im DG
·        Aufzug im Gebäudevolumen - nicht von außen sichtbar
·        Treppenhaus als Quergiebel
·        dadurch weniger Stellplätze erforderlich, aktuell mehr Stellplätze vorhanden als erforderlich
·        Behindertenstellplätze jetzt in der Garage, nicht mehr außerhalb
·        Müllräume neben dem Eingang
·        Tiefgarage und Eingang eine Ebene
·        Eine Einheit zur Bäckerei hin als Sozialraum ( s. Begründung)
·        kein Laubengang und Erschließungsturm zur Kahlgrundstraße
·        keine Durchdringung der Traufe mit Balkonen an der Südseite
·        Stellplätze vor der Bäckerei mit zentraler Einfahrt
·        Nur noch eine Stützmauer
·        Die Planunterlagen wurden durch Grundrisse und Schnitte, wie vom Landratsamt gewünscht, ergänzt.
Die als Anlage angefügten Unterlagen müssen jetzt vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt und zur Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen werden.

Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorliegenden Entwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Ortsmitte Schimborn" jeweils in der Planfassung vom 20.02.2024 zu billigen (Berichtigung des Flächennutzungsplans, des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Ortsmitte Schimborn" sind durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 03: Erweiterung des Kindergartens Königshofen
Beratung und Beschlussfassung
 
 

Sachvortrag:
Der Markt Mömbris hat das Planungsbüro IBUTEC damit beauftragt, zu untersuchen, ob der Anbau einer Krippengruppe an den bestehenden Kindergarten in Königshofen möglich ist und welche Kosten bei einer Realisierung entstehen würden. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2023 vorgestellt.

Im Anschluss erbat der Ausschuss weitere Informationen. So soll das Büro ermitteln, was ein Neubau kosten würde, auch im Vergleich zu einer Sanierung mit Erweiterung. Zudem wurde die Frage gestellt, welche Mehrkosten entstehen würden, wenn der Kindergarten auf zwei Kindergartengruppen mit einer Krippengruppe erweitert würde.

Die entsprechende Kostenermittlung wurde der Verwaltung nunmehr zugeschickt und ist als Anlage im RIS hinterlegt. Als Ergebnis kann man zusammenfassen, dass die Kosten eines Neubaus vergleichbar mit den Kosten einer Sanierung / Erweiterung sind.

Per E-Mail hat sich auch der Trägerverein am 20.12.2023 bei der Verwaltung gemeldet. Dabei wurde u. a. mitgeteilt, dass der Träger in Königshofen nur die Trägerschaft für eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe als machbar und sinnvoll ansieht. Insofern scheidet die Lösung, noch eine weitere Regelgruppe zu schaffen, aus.

Der Planer stellt die Kostenermittlung nochmals im Bauausschuss vor und das Gremium wird im Anschluss eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zum weiteren Vorgehen aussprechen. Im aktuellen Haushaltsplan sind für 2024 Planungskosten vorgesehen, während in den nächsten beiden Jahren jeweils 700.000 Euro zur Umsetzung von Maßnahmen eingeplant sind.

Beschluss:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Gespräch mit dem Planer, dem Trägerverein sowie je einem Fraktionsvertreter zu organisieren, um das weitere Vorgehen in der Sache abzustimmen. Im Anschluss soll der Sachverhalt dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Weiterhin soll in der nächsten Bauausschusssitzung eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 04: Behandlung von Bauanträgen  
 

Sachvortrag:
Die Zusammenstellung der behandelten Anträge ist Anlage zum Protokoll und im RIS einsehbar.

Claudia Papachrissanthou ist bei der Abstimmung zu Bauantrag 007/24 nicht anwesend.

 
 


TOP 05: Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)
Beratung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat
 
 

Sachvortrag:
Die aktuelle Satzung über die Herstellung von Stellplätzen ist in einigen Teilen überholt und sollte daher angepasst bzw. ergänzt werden.

Die Richtzahlen für Gebäude mit Altenwohnungen ist aus Sicht der Verwaltung eine notwendige Änderung der Stellplatzsatzung. In der aktuellen Stellplatzsatzung gibt es eine zu ungenaue Definition darüber, was Altenwohnungen sind. Zudem soll im gleichen Zuge eine Erhöhung der erforderlichen Stellplätze für Altenwohnungen herbeigeführt werden.

Im Gegensatz zu den in der Stellplatzsatzung benannten Altenwohnheimen oder Altenheimen besteht nach Auffassung der Verwaltung der Unterschied vor allem darin, dass die Bewohner von Altenwohnungen durchaus noch über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen können. Gerade in Bezug auf die Nahversorgung gibt es im Gemeindegebiet Unterschiede, wodurch die Bewohner auf ein Auto angewiesen sind. Zudem sind Altenwohnungen in der Regel auch über ein Miet- oder Eigentumsverhältnis der Bewohner gesichert, wodurch die Bewohner selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben, was sie wiederum von Altenwohnheimen unterscheidet. Ergänzend zu den barrierefreien Wohnungen, sollen die zu errichtenden Stellplätze für Altenwohnungen zu 50 % ebenfalls barrierefrei entsprechend den Maßen 3,50 m mal 5,00 m errichtet werden.

Gleichzeitig ist es wichtig zu definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen es sich um eine Altenwohnung handelt. Um diese Problematik zu vermeiden, soll daher eine Definition in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden, nach denen Altenwohnungen zu betrachten und nach der Stellplatzsatzung zu bewerten sind (§2, Abs.2). Altenwohnungen definieren sich durch die Nutzung der Wohneinheiten durch ältere Menschen. Altenwohnungen kennzeichnen sich durch Barrierefreiheit als auch bei der Ausstattung. Ergänzend dazu müssen neben der Barrierefreiheit der Wohnungen bei Bedarf weitere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können. Dies können gesundheitliche, pflegerische, soziale und hauswirtschaftliche Dienstleistungen sein.

Somit muss demnach auch sichergestellt sein, dass auf diese Dienstleistungen von den Bewohnern der Altenwohnungen zurückgegriffen werden.
Zudem müssen die gesundheitlichen-, pflegerischen-, sozialen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen auf dem Baugrundstück und in räumlichen Zusammenhang mit der Nutzung der Altenwohnungen stehen.

Des Weiteren haben wir aufgrund mehrerer Vorhaben hinsichtlich Kosmetik-, Haar- und Nagelstudios die Richtzahlen unter Nr. 2.2 ergänzt, damit hier eine einheitliche Zuordnung erfolgen kann. Hier wurde eine Differenzierung hinsichtlich der Nutzfläche vorgesehen. Es ermöglicht nun Kosmetik- Haar- und Nagelstudios, die nur eine Nutzfläche die kleiner als 15 m² vorweisen, eine Ausnahmeregelung mit 2 Stellplätzen. Alle Betriebe die über 15 m² Nutzfläche liegen bleibt die Regelung 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche, mindestens jedoch 3 Stellplätze.

Der Ablösebetrag wird von 7.700,00 € auf 10.000,00 € erhöht.

Die Satzung sollte nach Verabschiedung durch den Marktgemeinderat schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden. Es wird empfohlen die Satzung am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat den vorgelegten Entwurf der Stellplatzsatzung zu beschließen und schnellstmöglich in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 


TOP 06: Aufwertung der Kahlaue BA II
Anfrage zur Strategie der AVG -Aschaffenburg
Verbesserung der KFZ-Ladeinfrastruktur an der Ölmühle
Information
 
 

Sachvortrag:
Wunschgemäß wurde die AVG Aschaffenburg von der Verwaltung angefragt, ob im Rahmen der Baumaßnahme auf dem Ölmühlenparkplatz nicht auch eine Modernisierung und Erweiterung der KFZ-Ladeinfrastruktur auf dem Ölmühlenparkplatz sinnvoll sein könnte. Außerdem fragten wir in diesem Zusammenhang auch nach der Strategie der AVG zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur in Mömbris und seinen 18 Ortsteilen, die als Impuls für die Verkehrswende aus der Sicht der Verwaltung wünschenswert sein könnte.

Am 07.02.2024 kam die folgende Antwort der AVG:

Im Bereich der Ölmühle ist bereits eine Ladesäule vorhanden. Für den Bereich der Ölmühle können derzeit bis max. 100 kW zur Verfügung gestellt werden.
Da eine max. zur Verfügung stellbare Leistung von 100 kW möglich ist, ist für den Festbetrieb eine max. Anschlussleistung 100 kW abzüglich der Anschlussleistung der Ladesäulen möglich.
Die derzeit zu erwartenden Kosten für eine Trafostation belaufen sich weit über 100.000,00 Euro. Ebenso müsste noch ein Standort für die Trafostation gefunden werden und die erforderliche Verkabelung berücksichtigt werden.
 
Seitens der AVG ist auf dem Gelände der Ölmühle keine Änderung an der Ladeeinrichtung geplant, da eine Änderung der Ladestruktur nur mit einer Erhöhung der maximalen Anschlussleistung von derzeit 100 kW sinnvoll wäre.
Ein Tesla Supercharger verfügt über eine Ladeleistung von 120 kW. Außerdem werden zurzeit verschiedene High-Power-Ladesäulen entwickelt, die eine Ladeleistungen von bis zu 300 kW zur Verfügung stellen können. Die ca.100 kW Anschlussleistung, die auf dem Ölmühlengelände insgesamt zur Verfügung gestellt werden können, reichen für eine Schnellladesäule in keinem Fall aus.

Wenn eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur vom Markt Mömbris gewünscht werden sollte, müssten diese, laut der AVG, vom Markt Mömbris beantragt werden. Für die im Bereich der Ölmühle vorgesehenen Elektroverteiler für den Weihnachtsmarkt bedeutet dies, dass nur die maximale Anschlussleistung von 100 kW, abzüglich der Anschlussleistung der Ladesäulen zur Verfügung stehen werden und für den Weihnachtsmarkt auch weiterhin die Einspeisung von Strom mit einem Aggregat notwendig bleibt.

Für eine Änderung der Anschlussleistung über die verfügbaren 100 kW hinaus sind, laut der AVG, Investitionen von mehr als 100.000,00 € für die Trafostation, plus den Kosten für die erforderliche Verkabelung von der Station zum Ölmühlengelände und den Anschlüssen der Ladeinfrastruktur sowie den Anschluss der Stromversorgung für den Weihnachtsmarkt notwendig. Darüber hinaus müsste noch ein passender Standort für die Trafostation gefunden werden.

Zur Kostentragung äußerte sich die AVG in ihrer Mitteilung nicht. Der gewünschte Antrag für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur oder weiterer Ladesäulen auf dem Gelände der Ölmühle legt die Kostentragung über das Verursacherprinzip nahe. Was im Gespräch angedeutet, aber nicht abschließend bestätigt wurde.

 
 


TOP 07: Baustelle Fernwasserversorgung Spessartgruppe FWS
Neuanbindung der Zubringerleitung an das Ortsnetz Reichenbach
Information
 
 

Information:
Die FWS plant, die derzeit bestehende Zubringerleitung DN150 aus Asbestzement, welche von Hohl kommend Richtung Reichenbach und teilweise über Privatgrundstücke führt, dieses Jahr durch eine Leitung DN200 zu erneuern. Die Zubringerleitung wird auf rund 570m erneuert, sowie die Versorgungsleitung auf 145m bis in die Straße Beinegrund verlegt. Des Weiteren wird die alte Zubringerleitung DN150 AZ außer Betrieb genommen und mit Fließbeton verdämmt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Auftragsvergabe und in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse sowie den Materiallieferzeiten ist die Bauzeit von Mitte April 2024 (16. KW) bis Anfang August 2024 (32. KW) geplant.

 
 


TOP 08: Risse im Kapellenweg in Schimborn
Information
 
 

Information:
In der BAS-Sitzung vom 09.01.2024 hat Gemeinderat Kurt Rosenberger angefragt, wie die Risse in der Straße im Kappelenweg in Schimborn saniert werden können. Dies sollte zeitnah erfolgen, um weitere Straßenschäden zu vermeiden.

Nach Rücksprache mit Herrn Albert Wissel in der Bauhofbesprechung am 16.01.2024 wurde festgelegt, dass diese im Heißverguss durch den Bauhof im Laufe dieses Jahres verschlossen werden.

 
 


TOP 09: Schäden der DSK Schicht 2024
Information
 
 

Information:
Eine Fachfirma hat im Auftrag des Marktes Mömbris bzw. der VG Schöllkrippen verschiedene Straßen mit einer DSK Schicht (Dünne Schichten im Kalteinbau) überzogen. Hierbei handelt es sich um eine Straße in einem Nachbarort, die Friedhofstraße in Mömbris sowie um die Krombacher Straße in Königshofen.

Kurz nach dem Einbau wurden am 20.11.2023 die Arbeiten schriftlich bemängelt. Nach einer Reinigung durch den Markt Mömbris mit einer Kehrmaschine im Dezember 2023 wurde überschüssiger Splitt entfernt. Da nach kurzer Zeit wieder Splitt den Verkehr beeinträchtigte, wurde mit einem Mitarbeiter der Baufirma vereinbart, dass diese mit ihrer Saug-Kehrmaschine die Straßen reinigt. Nach dieser Reinigung am 25.01.2024 wurden starke Schäden in der Friedhofstraße und im Kleeweg in Blankenbach festgestellt. Ganze Schichten der DSK Schicht hatten sich vom Untergrund gelöst und wurden von der Kehrmaschine aufgenommen.

Am 26.01.2024 wurde eine weitere Mängelanzeige mit Frist an die Firma versendet. Diese wird sich bei der Gemeindeverwaltung Anfang April bzgl. der Sanierung und Behebung der Schäden melden. Zwischenzeitlich fährt ein Firmenmitarbeiter wöchentlich alle drei Baumaßnahmen ab und lässt diese, wenn erforderlich, von der Saug-Kehrmaschine reinigen.

 
 


TOP 10: Antrag des Ortssprechers von Reichenbach
auf die Einrichtung einer Haltverbotszone in der Friedenstraße
von den Hausnummern 41 bis 45
Information
 
 

Sachvortrag:
In seiner Sitzung vom 07.11.2023 hat der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Anliegern der Friedenstraße 41 bis 45 zu führen, um die dort aufgetretene Problematik bezüglich des Parkens zu besprechen.

Der Ortstermin hat am 24.01.2024 stattgefunden. Die Anlieger zeigten sich sehr verständnisvoll und es wurde eine Regelung gefunden, damit die vom Ortssprecher bezeichnete neuralgische Stelle nicht mehr beparkt wird.

Verwaltung als auch Anlieger waren sich einig, dass weitere Regelungen nicht notwendig sind. Lediglich ein Piktogramm mit dem Hinweis auf das sich aus der StVO ergebende Parkverbot wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen noch aufgebracht, um die Regelung zu verdeutlichen.

Im Nachgang zum Ortstermin kritisierte eine Anwohnerin per E-Mail die getroffene Regelung, aber die Verwaltung wird die vor Ort besprochene Vorgehensweise trotzdem umsetzen.

 
 


TOP 11: Allgemeine öffentliche Informationen  
 

 
 
 


TOP 11 A: Flächenbedarf der Ivo-Zeiger-Grundschule und der Grundschule Gunzenbach sowie der Mittagsbetreuungseinrichtungen an beiden Schulen
Information
 
 

Sachvortrag:
Die Regierung von Unterfranken hat der Verwaltung aufgrund von Schülerprognosen den zukünftig benötigten Flächenbedarf für die Ivo-Zeiger-Grundschule und die Grundschule Gunzenbach mitgeteilt.

Bei der Ivo-Zeiger-Grundschule in Mömbris geht die Regierung künftig von 15 Klassen (aktuell 13) aus. Das bedeutet, dass 2 Klassenzimmer und 5 Gruppenräume fehlen. Für 2 Klassenzimmer ist mittlerweile ein Gruppenraum einzuplanen. Bisher gibt es nur 2 Gruppenräume an der Schule. Derzeit steht der Ivo-Zeiger-Schule eine Fläche von 2.105 m² zur Verfügung, diese liegt 518 m² unter dem Basiswert von 2.623 m² der erforderlich wäre.

Der Basiswert ist als eine Art Optimalwert zu verstehen, bei dem eine Schule gut funktionieren sollte. Darüber hinaus kann weiterer Raumbedarf bis zu den jeweiligen Höchstwerten anerkannt werden, wenn dieser zusätzliche Raumbedarf detailliert pädagogisch begründet wird und die Begründungen seitens der Regierung bestätigt werden.

Für den Ganztagsbereich prognostiziert die Regierung eine Mittagsbetreuung mit maximal 287 Teilnehmern mit 23 Langgruppen, welche die Zeit am Nachmittag bis mindestens16.00 Uhr abdecken. (Bei den Langgruppen handelt es sich um eine Gruppe von 12 Kindern, die mindestens bis 16.00 Uhr betreut werden; es bedeutet aber nicht, dass pro Gruppe ein eigener Raum erforderlich ist.)
Es kommt hierbei für die Mittagsbetreuung der erweiterte Flächenansatz zur Anwendung, wobei der Höchstwert für die Betreuungsräume mit 2,0 qm pro Teilnehmer festgesetzt wurde, was einem Flächenbedarf von 574 m² entspricht. Daneben müsste der Küchenbereich je nach Art der Küche auf 100 bzw. 135 m² und Mensabereich auf 243,95 m² deutlich erweitert werden. Insgesamt errechnet sich für den Ganztagsbereich ein Flächenbedarf von 882,95 m².

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich diese Fläche alleine im Bauteil III nicht realisieren lässt. Für den Küchenbetrieb hat der Cyriakusverein angefragt, ob eine gemeinsame Nutzung der Küche möglich ist. Eventuell wäre zu überlegen, ob eine Frischküche sinnvoll wäre, die dann alle Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet beliefert.

Bei der Grundschule Gunzenbach geht die Regierung künftig von 5 Klassen aus. Das bedeutet, dass 1 Klassenzimmer und 1 - 2 Gruppenräume fehlen. Bisher gibt es nur 1 Gruppenraum an der Schule. Derzeit steht der Grundschule Gunzenbach eine Fläche von 477,40 m² zur Verfügung. Der Basiswert für die Schule (ohne Ganztag) beträgt 895 m², da auch noch ein Mehrzweckraum sowie verschiedene andere Räumlichkeiten fehlen.

Für den Ganztagsbereich prognostiziert die Regierung eine Mittagsbetreuung mit maximal 88 Teilnehmern mit 6 Langgruppen, welche die Zeit am Nachmittag bis mind. 16.00 Uhr abdecken.
Es kommt hierbei für die Mittagsbetreuung der erweiterte Flächenansatz zur Anwendung, wobei der Höchstwert für die Betreuungsräume mit 2,0 m² pro Teilnehmer festgesetzt wurde, was einem Flächenbedarf von 166 m² entspricht. Für die Essensausgabe müssten 30 bis 40 m² und den Mensabereich auf 70,55 m² vorgesehen werden. Insgesamt errechnet sich für den Ganztagsbereich ein Flächenbedarf von 266,55 m².

Die Verwaltung hält diesen Flächenbedarf im ehemaligen Kindergarten nicht für umsetzbar. Es bestehen folgende Alternativen: Kauf des Kindergartengrundstücks sowie des Spielplatzes von der Kirchenstiftung mit Abriss des Gebäudes und Errichtung eines neuen Gebäudes oder Errichtung eines Gebäudes auf dem Schulgelände.

Neben der FAG-Förderung gibt es zusätzlich eine Förderung für jeden neu entstandenen Betreuungsplatz von 4.500 €. Entsteht ein Neubau können für alle Plätze gefördert werden, bei einer Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes nur die zusätzlich entstandenen Plätze.

Die Verwaltung beabsichtigt zeitnah mit den Schulleitungen und Elternvertretern mögliche Varianten und Lösungen für die Bauprojekte zu besprechen.

 
 


TOP 11 B: Schädlingsbekämpfung am Kindergarten Daxberg
Information
 
 

Sachvortrag:
Bürgermeister Wissel informiert das Gremium, dass vor kurzem im Kindergarten Daxberg unter dem Dach ein "Taubenbefall" festgestellt wurde. Aufgrund dessen wurde ein Schädlingsbekämpfer hinzugezogen. Dieser stellte fest, dass im Dach eine Öffnung war, über welche die Tauben sich Zugang verschafften. Weiterhin wurden verendete Tauben gefunden und entsorgt und die Exkremente beseitigt, auch die Öffnung wurde verschlossen.

 
 


TOP 11 C: Verlegung Bauausschuss
Information
 
 

Sachvortrag:
Aufgrund von geplanten Ortsbesichtigungen informiert Bürgermeister Wissel das Gremium, dass die nächste Bauausschusssitzung von Dienstag, 05.03.2024 auf Samstag, 02.03.2024 verlegt wird. In diesem Zusammenhang sollen der Kindergarten Königshofen und das Anwesen "Am Markt 7" besichtigt werden.

 
 









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Markt Mömbris
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Tel.: 06029-7050
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