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öffentlich


Antrag SPD
Antrag zum Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 23.02.2022 hat die Fraktion der SPD einen Antrag bezüglich des Rückschnitts von Hecken und Bäumen gestellt.

In dem Antrag wird vorgetragen, dass im Markt Mömbris jährlich eine Vielzahl von Hecken und Bäumen zurückgeschnitten oder gänzlich gefällt werden. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf geäußert, dass dies rein willkürlich erfolgt. Dies soll durch einzelne Bilder belegt werden.

Des Weiteren werden im Antrag die Folgen des Rückschnitts aufgeführt und die Verwendung des Grünschnitts für das Biomasseheizkraftwerk erläutert. Auch die Frage nach dem Gewinn, den der Markt Mömbris durch den Rückschnitt erzielt, wird gestellt. Das seitlich gelagerte Schnittgut bzw. dessen Lagerzeit wird ebenfalls angemahnt.

Abschließend wird beantragt, dass die Rückschnitte auf das notwendigste zu begrenzen sind und die entsprechenden Gebiete im Vorfeld auszuweisen sind. Ebenso wird beantragt ein Gespräch mit der AVG zu suchen, um den Kahlschnitt auch an Staatsstraßen, einzudämmen. Auch soll ein Gespräch mit den Mitarbeitern des Bauhofs und den externen Betrieben geführt werden.

Stellungname der Verwaltung:
Die Verwaltung erlaubt sich zu den im Antrag geäußerten Punkten Stellung zu nehmen.
Der Rückschnitt, welcher durch den Markt Mömbris erfolgt, wird ausschließlich nach den Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht und zur Einhaltung der in den Vorschriften benannten erforderlichen Lichtraumprofilen durchgeführt. Ein willkürlicher Rückschnitt durch den Markt Mömbris erfolgt nicht. Da die mitgelieferten Bilder leider ohne Ortsangabe sind, kann eine detaillierte Erläuterung zu den einzelnen Bildern nicht erfolgen. Es ist jedoch festzustellen, dass bei den Bildern auch der Rückschnitt von den Grundstücksinhabern dokumentiert wird. Dies begründet sich aus der direkten Nähe zu den Weidezäunen und daran, das auf den Bildern kein Weg zu erkennen ist. Ein Rückschnitt auf privatem Grund fällt nicht in die Zuständigkeit des Marktes Mömbris.

Auch die Gesichtspunkte des Naturschutzes werden bei den Rückschnitten beachtet, da die Rückschnittmaßnahmen vor der Ausführung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Ebenfalls mit der Unteren Naturschutzbehörde ist die Lagerzeit bis Ende März abgestimmt. Der Markt Mömbris kommt somit seiner Verpflichtung im Hinblick auf den Naturschutz nach.

Die Nachfrage nach dem "verdienten Geld" muss die Verwaltung mit "nichts" beantworten. Im Gegenteil, dem Markt Mömbris entstehen durch den Rückschnitt Kosten. Dies lässt sich wie folgt erläutern. Neben den Rückschnittarbeiten, die der Markt Mömbris mit eigenem Personal durchführt, auch hier fallen Personalkosten an, muss der Markt Mömbris auf Grund des begrenzten zeitlichen Rahmens, in dem Rückschnittarbeiten durchgeführt werden können, immer wieder auf Firmen zurückgreifen, um das notwendigste ausführen zu können. Neben den Kosten für Personal und externe Firmen zahlt der Markt Mömbris weiterhin für das Zerkleinern und die Entsorgung des Schnittguts. Einnahmen können seitens des Markt Mömbris nicht verzeichnet werden.

Die AVG ist ein eigenständiges Unternehmen. Da der Markt Mömbris kein Anteilseigner der GmbH ist, besteht auch hier keine Möglichkeit den Einkauf von Biomasse für das Heizkraftwerk zu steuern bzw. zu beeinflussen.

Abschließend muss noch angemerkt werden, dass aus Sicht der Nutzer der Flurwege seitens des Marktes Mömbris noch zu wenig zurückgeschnitten wird. Dies wurde bereits mehrfach an die Verwaltung herangetragen. Auch bei den jährlichen Sitzungen der Jagdgenossen ist dies ein immer wiederkehrender Kritikpunkt.

Beschluss:
Seitens des Ausschusses wird neben den bereits zuvor genannten Maßnahmen und Erläuterungen kein weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf den Rückschnitt im Markt Mömbris gesehen. Auf Rückschnitte an Staatsstraßen und auf den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks durch die AVG hat der Markt Mömbris keine Möglichkeit der Einflussnahme, somit ist ein solches Gespräch obsolet.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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Schimborner Str. 6 · 63776 Mömbris · Tel.: 06029-7050 · verwaltung@moembris.bayern.de
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