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öffentlich


Erlass einer Satzung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Mömbris (BGS / EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Mömbris (BGS / WAS)
Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:

§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Mömbris (BGS/EWS) und § 5 Abs. 1 Satz 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Mömbris (BGS/WAS) legen fest, dass der Beitrag nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche berechnet wird. 

§ 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGS/EWS und § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGS/WAS lauten derzeit:

"Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller- und Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind."
Der BKPV hat dem Markt Mömbris empfohlen, die beiden Satzungen hinsichtlich der Veranlagung der Kellergeschosse anzupassen, sodass die Kellergeschosse künftig in jedem Fall unabhängig von einem Ausbau angerechnet werden, da es für die Verwaltung einen unverhältnismäßig großen Aufwand darstellen würde, den Ausbau vor Ort zu überprüfen.

Die Verwaltung hat nunmehr festgestellt, dass auch die übrigen Sätze des § 5 Abs. 2 BGS/EWS und des § 5 Abs. 2 BGS/WAS nicht mehr den Mustersatzungen entsprachen und auch diese angepasst.

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat beschließt zunächst aufgekommene Fragen aus dem Gemeinderat zu klären - u. a. rückwirkende Veranlagung und die Beschlussfassung bis dahin zurückstellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:
0


Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:


Satzung über die Änderung der
des Marktes Mömbris
(BGS / EWS)
 und der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Marktes Mömbris
(BGS/WAS)
Vom .

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Mömbris folgende Satzung:

§ 1
§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) 1Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. 3Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. 4Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. 5Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
§ 2
Die Satzung über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Mömbris (BGS / WAS) vom 23. Dezember 2013 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 1/2014 vom 2. Januar 2014), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29. November 2022 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 26/2022 vom 22. Dezember 2023), wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) 1Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. 3Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. 4Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. 5Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
§ 3

Diese Satzung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
8
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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