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öffentlich


Bauleitplanung benachbarter Gemeinden - Stadt Alzenau
Änderung der Bebauungspläne "Taunusring Nord" und "Taunusring"
sowie Zusammenführung zum Bebauungsplan "Taunusring" durch Neuaufstellung
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beratung und Beschlussempfehlung



Sachvortrag:
Aufgrund der Vorgaben zur deutlichen und dauerhaften Senkung des Flächenverbrauchs hat sich eine veränderte Betrachtungsweise zur Flächeninanspruchnahme zu Siedlungs- und Verkehrszwecken ergeben. Die Nutzung von Flächenpotenzialen in bestehenden Siedlungsgebieten hat daher Vorrang vor Flächenneuausweisungen. Eine städtebauliche Verdichtung ist für den Planungsbereich bei geplanter Nachnutzung der vorhandenen Gebäude sehr gut vorstellbar. Mit Verdichtungsmaßnahmen innerstädtischer Siedlungsbereiche kann ein Beitrag zur Vermeidung von weiteren Versiegelungen der freien Landschaft geleistet werden. Der Bestand ist für eine bauliche Nachverdichtung geeignet.

Die Stadt Alzenau plant, mit den Änderungen der Bebauungspläne auf den relativ großen Grundstücken eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen und attraktive Wohnverhältnisse zu schaffen, um das Wohnungsangebot auszuweiten und zu verbessern.
Das heute großzügig mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaute Gebiet "Taunusring" befindet sich im Umbruch und bietet so die Möglichkeit für eine nachhaltige Entwicklung. Der offensichtliche Generationenwechsel ist somit Chance für eine ausgewogene Erhöhung der Nutzungsintensität von Grundstücken ohne den Gebietscharakter zu verändern.
Ein Ziel der Bebauungsplanänderung besteht darin, die Gebäudestruktur in ihrem Bestand zu sichern und gleichzeitig die Möglichkeit für Aufstockungen zu eröffnen.

Für das Gebiet im Bereich der Straßenzüge "Taunusring" und "Kurmainzer Straße" bestehen die Bebauungspläne "Taunusring" und "Taunusring Nord" aus den Jahren 1970 bzw. 1976/77. Im Zuge der Überarbeitung der beiden Bauleitpläne sollen diese zu einem Plan zusammengefasst und die Planinhalte und Festsetzungen an die heutigen städtebaulichen Maßstäbe angepasst werden. Unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage soll eine größere Flexibilität bei der baulichen Nutzung der Grundstücke bewirkt werden.

Mit der Zusammenführung der Bebauungspläne "Taunusring" und "Taunusring Nord" zum Bebauungsplan "Taunusring" und dessen Inkrafttreten werden die beiden ursprünglichen Bebauungspläne aufgehoben.

Mit der Aktualisierung und inhaltlichen Überarbeitung der Festsetzungen der Bebauungspläne, u.a. Wandhöhen, Dachaufbauten, Dachneigung kann auf den Wandel der Vorstellungen hinsichtlich Gestaltung der Wohnhäuser und auf die energetischen Anforderungen reagiert werden. Zudem soll der Klimaschutz in die Bauleitplanung integriert werden, indem Festlegungen zur Nutzung von Solaranlagen, Regenwasserbewirtschaftung und Begrünung getroffen werden.

Ziel der Überplanung beider Bebauungspläne ist es, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für künftige Maßnahmen im Gebäudebestand, für Erweiterungen, Aufstockungen, Neubauten und Nachverdichtungen zu schaffen. Leitlinie ist der Erhalt der Bestandsstruktur bei Gewährung einer "moderaten Nachverdichtung". Die Entwicklung des Wohnbaugebietes soll durch den aufzustellenden Bebauungsplan "Taunusring" rahmensetzend gesteuert werden. Mit dem Baustein "Nachverdichtung" wird der Forderung nach einer optimierten, sparsamen Flächennutzung entsprochen.

Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in der Sitzung vom 30.09.2021 den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Überarbeitung der Bebauungspläne "Taunusring" und "Taunusring Nord" sowie den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Taunusring" gefasst.
Am 27.07.2023 wurde vom Stadtrat die Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB sowie die Zusammenführung der Bebauungspläne "Taunusring" und "Taunusring Nord" beschlossen.

Der Markt Mömbris wird über die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebeten eine Stellungnahme bis zum 26.04.2024 zu den Änderungen der Bebauungspläne "Taunusring Nord" und "Taunusring" sowie zur Zusammenführung durch Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Taunusring" abzugeben.

Der Planentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 01.02.2024 ist als Anlage (RIS) angefügt.

Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat keine Anregungen und Bedenken gegen die Änderungen der Bebauungspläne "Taunusring Nord" und "Taunusring" sowie gegen die Zusammenführung zum Bebauungsplan "Taunusring" und die Begründung in der Fassung vom 01.02.2024 im Zuge der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzubringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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