Am 24.10.2023 hat der Marktgemeinderat die Änderung der Satzung über die Gebühren für die gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen im Markt Mömbris beschlossen. Leider ist in der Satzung ein Rechenfehler vorhanden. Unter §4 Nr. 4 "Verlängerung der Nutzungszeit um 10 Jahre" müsste ein Betrag von 340,00 € stehen anstatt 240,00 €. Deshalb muss die Korrektur des Betrags durch Änderungssatzung beschlossen werden.
Der Marktgemeinderat des Marktes Mömbris beschließt die nachfolgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen im Markt Mömbris, Landkreis Aschaffenburg
Vom .
Aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, und aufgrund von Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128) geändert worden ist, erlässt der Markt Mömbris folgende Satzung:
§ 1
§ 4 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
"4. Urnengräber für die Nutzungszeit von 15 Jahren (bis 2 Belegungen) 500,00 €
Verlängerung der Nutzungszeit um 5 Jahre 170,00 €
Verlängerung der Nutzungszeit um 10 Jahre 340,00 €
Verlängerung der Nutzungszeit um 15 Jahre 500,00 €"
§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |