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öffentlich


Zuschussrichtlinien des Marktes Mömbris
Berücksichtigung von Erlösen aus Crowdfunding-Aktionen
Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
Zur Finanzierung von größeren Investitionen und Anschaffungen sind Vereine oft auf die Gewährung von Zuschüssen angewiesen. Neben Zuschussgebern wie Markt Mömbris, ILEK oder die jeweiligen (Sport-)Verbände gibt es die Möglichkeit, Spenden über Crowdfunding zu sammeln.

Aktuell liegt ein Antrag eines Sportvereines vor, der eine Investition getätigt hat und hierfür Spenden durch Crowdfunding eingenommen hat.

In den Zuschussrichtlinien des Marktes Mömbris ist die Darlegung eines Finanzierungsplanes nicht vorgesehen. Es stellt sich jetzt grundsätzlich die Frage, ob für die Berechnung des gemeindlichen Zuschusses der Gesamtbetrag der Aufwendungen angesetzt wird oder ob die eingenommenen Spenden zuerst von dem Gesamtbetrag abgezogen werden sollen und der Zuschuss sich dann aus dem geringeren Betrag errechnet.

Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, dass vor der Berechnung des Zuschusses die durch Crowdfunding erzielten Spenden oder auf anderem Weg erhaltenen Zuwendungen vom Gesamtbetrag der Aufwendungen abgezogen werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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