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öffentlich


Vollzug des Baugesetzbuches
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Ortsmitte Schimborn"
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Ortsmitte Schimborn" nach § 12 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nummern 97, 94, 95, 95/2 und 92/2 der Gemarkung Schimborn.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der das Vorhaben genauer bestimmt, ist Teil des Bebauungsplans. Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Mömbris wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans als MD-Gebiet dargestellt. Der Bebauungsplan kann sich daher nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan kann daher auch beschlossen werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Mit der Erarbeitung eines Entwurfes wurde vom Vorhabensträger das Planungsbüro BMA, Bernd Müller, Hauptstraße 69, 97851 Rothenfels beauftragt.

Der Planentwurf zur Berichtigung des Flächennutzungsplans, der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung vom 20.02.2024 für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnen Ortsmitte Schimborn" sind als Anlage eingestellt.

Im Zeitraum vom 13.11.2023 - 15.12.2023 wurde die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Nach Eingang einiger Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden die Planungen noch etwas angepasst.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

·        keine Wohnungen im Dachgeschoss (4 Wohnungen weniger)
·        Reduzierung der Anzahl der Vollgeschosse (jetzt ein VG weniger)
·        hierfür Technik und Speicher im DG
·        Aufzug im Gebäudevolumen - nicht von außen sichtbar
·        Treppenhaus als Quergiebel
·        dadurch weniger Stellplätze erforderlich, aktuell mehr Stellplätze vorhanden als erforderlich
·        Behindertenstellplätze jetzt in der Garage, nicht mehr außerhalb
·        Müllräume neben dem Eingang
·        Tiefgarage und Eingang eine Ebene
·        Eine Einheit zur Bäckerei hin als Sozialraum ( s. Begründung)
·        kein Laubengang und Erschließungsturm zur Kahlgrundstraße
·        keine Durchdringung der Traufe mit Balkonen an der Südseite
·        Stellplätze vor der Bäckerei mit zentraler Einfahrt
·        Nur noch eine Stützmauer
·        Die Planunterlagen wurden durch Grundrisse und Schnitte, wie vom Landratsamt gewünscht, ergänzt.
Die als Anlage angefügten Unterlagen müssen jetzt vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt und zur Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen werden.

Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorliegenden Entwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Ortsmitte Schimborn" jeweils in der Planfassung vom 20.02.2024 zu billigen (Berichtigung des Flächennutzungsplans, des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Ortsmitte Schimborn" sind durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Markt Mömbris
Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris
Tel.: 06029-7050
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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