Die Gemeinde Krombach beabsichtigt die Entwicklung eines Wohngebietes, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnbaugrundstücken nachzukommen.
In den vergangenen Jahren wurden keine neuen Baugebiete ausgewiesen. Das angrenzende
Baugebiet "Ochsengrund" ist fast vollständig bebaut. Um den bestehenden Bedarf,
insbesondere von Ortsansässigen zu decken und Baugrundstücke mit angemessenem
Preisniveau bereitzustellen, ist geplant im Anschluss an die bestehenden Wohnbaugebiete
"Ochsengrund, Teil I und Teil II" weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Krombach hat in seiner Sitzung vom 29.06.2021 beschlossen,
den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Bebauungsplan "Ochsengrund - 1. Erweiterung" zu schaffen. Mit Beschluss
des Gemeinderates vom 30.01.2024 wird der Änderungsbeschluss hinsichtlich
des Änderungsbereiches an das Plangebiet des Bebauungsplanes angepasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geht über den räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ochsengrund - 1. Erweiterung" hinaus.
Im Zuge der vierten Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch die geplante
Wohnbaufläche "Erweiterung Holzgasse" mit einer Gesamtfläche von 2,60 ha zurückge-nommen werden.
Planziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist:
1. Die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO,
2. die Darstellung von Grünflächen,
3. die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft,
4. die Darstellung von Verkehrsflächen.
Die Darstellung von der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes "Spessart" und von
dem Biotop der Bayerischen Biotopkartierung wird unverändert übernommen.
Beide Änderungsbereiche der Änderung 4 des Flächennutzungsplanes befinden sich am
westlichen Ortsrand von Krombach.
Der Planentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 ist als Anlage (RIS) angefügt.
Belange des Marktes Mömbris werden seitens der Verwaltung nicht als berührt angesehen. In der Folge werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Der Marktgemeinderat beschließt keine Anregungen und Bedenken gegen den Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung - Änderungsgebiete "Ochsengrund - 1. Erweiterung" und "Erweiterung Holzgasse" und die Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 der Gemeinde Krombach im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzubringen.
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |